ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN BigB OHG, Ladenlokal (Stand 09/2020)

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Unsere nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe und Leistungen in unserem Ladengeschäft Nordstraße 48, 59269 Beckum (Geschäftsadresse: Maria-Kahle-Straße 12, 59269 Beckum) sowie Versendungskäufe und werden Inhalt des Vertrages.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.

1.3 Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

2. Zustandekommen des Vertrages 

2.1 Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

2.2 Unsere Angebote im Ladengeschäft sind unverbindlich. Sie sind kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Sie können ein verbindliches Vertragsangebot an der Kasse unseres Ladengeschäfts abgeben. Die Annahme des Angebots (und damit Vertragsabschluss) erfolgt unverzüglich durch unser Personal an der Kasse.

2.3 Ihre Anfragen zur Erstellung eines individuellen Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir übergeben Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform weiches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Annahmefrist ausgewiesen ist) annehmen können.

2.4 Umtausch und Rückgabe erfolgt ausschließlich über Gutschrift/Gutschein.

2.5 Personalisierte Waren sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

2.6 Sämtliche Motive sind ausschließlich als Volldruck erhältlich.

3. Preise

3.1 Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Sofern Sie Unternehmer sind, erhalten Sie von uns eine Preisliste, in der Nettoentgelte ausgewiesen sind. Der Abzug von Skonto oder anderer Entgeltminderungen bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Preise bei Abholung in unserem Ladenlokal, einschließlich Verpackung.

3.3 Zahlungen können nur in den Ladenlokalräumen durch Barzahlung oder per EC-Cash oder ggf. durch Überweisung auf ein von uns angegebenen Bankkonto erfolgen. im Falle der Lieferung besteht die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse oder SEPA-Lastschrift. Sofern Sie Unternehmer sind, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung. Sie erhalten dann von uns eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UstG. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung/Rechnung nichts Anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug in Euro bei Abholung/Lieferung der Ware zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er die Geldschuld während des Verzuges in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ist der Kunde Unternehmer, gilt im Verzugsfalle ein Verzugszins in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszins und er hat eine Ver zugsschadenpauschale in Höhe von 40,00 € zu zahlen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Nachweis, dass im Einzelfall ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. im Übrigen behalten wir uns mit Eintritt des Verzuges vor, sämtliche zukünftige Lieferungen ganz oder teilweise bis zur Bezahlung unserer fälligen Forderungen zurückzuhalten.

3.5 Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, z.B. Zahlungsverzug oder Rücklastschrift, sind wir berechtigt, alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Kosten der Rücklastschrift trägt der Kunde.

3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit

4.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, können wir etwaige weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Kunden abhängig machen, Wir können dem Kunden für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Kunde kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.

4.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

5. Liefer- und Versandkosten

5.1 Sofern mit uns die Lieferung und der Versand von Waren vereinbart wurde, werden die zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Liefer- und Versandkosten berechnet. Diese fallen ab dem Sitz unseres Ladenlokals Nordstraße 48, 59269 Beckum (Geschäftsadresse: Maria-Kahle-Straße 12, 59269 Beckum), an. Bei Versendungen innerhalb der EU können weitere Kosten wie z.B. Steuern und/oder Abgaben/Zölle anfallen, die ebenfalls der Kunde zu tragen hat.

5.2 Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

5.3 Ist eine Auslieferung an den Kunden nicht möglich, sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware an uns zurück, wobei der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu tragen hat.

5.4 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt, Pandemien oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen etc.) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Für Ansprüche aufgrund etwaiger, fehlerhafter Angaben eines Strich- oder ähnlichen Codes sowie dessen mangelhafte Ablesbarkeit oder Anbringung haften wir nur im Rahmen nachfolgender Ziffer 9.

5.5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

5.7 Sofern die Voraussetzungen von 5.6 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5.8 Falls eine ausdrücklich vereinbarte Frist schuldhaft nicht eingehalten werden kann oder wir aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Lieferung zu setzen, die mit einer schriftlichen Kenntnissetzung beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

5.9 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 ll Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

5.10 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt.

5.11 Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer Wesentlichen Vertragspflicht beruht, in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.12 Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

5.13 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen (siehe Ziffer 5.4) ganz oderteilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Kunden gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

5.14 Vor Ablauf der gemäß 5.8 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Kunde weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 4 Wochen an, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Verkäufer vertraglich oder gesetzlich ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.

6. Transport

6.1 Der Transport erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet für eine Transportversicherung zu sorgen. Etwaige Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.

6.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.

7. Zahlung

7.1 Sofern sich aus der Rechnung/Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis im Ladenlokal sofort, bei Versendung von Waren innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

7.2 Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.

7.3 Gerät der Kunde aufgrund eigenen Verschuldens mit einer Zahlung in Verzug, werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

8. Gewährleistung

8.1 Soweit Sie Verbraucher sind, bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

8.2 Soweit der Kunde Unternehmer ist, geltend die in 8.3 – 8.10 abweichenden Regelungen zur Gewährleistung.

8.3 In Bezug auf die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere schriftliche Produktspezifikation als vereinbart. Bei in Werbe- und Bestellunterlagen abgebildeten Produkten, Proben und Mustern handelt es sich um annähernde Anschauungsstücke für Qualität und Ausstattung und nicht um die vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

8.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

8.5 Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 BGH geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verletzung dieser Pflichten ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Ware gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder der anderen Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Tagen Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln.

8.6 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. lm Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

8.7 Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

9. Haftung

9.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

9.3 Auskünfte oder Beratungen, die zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, erfolgen unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

9.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt.

9.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.6 Eine Begrenzung nach Ziffer 9.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung erfüllt hat. Dies umfasst auch etwaige Nebenforderungen und Schadensersatzansprüche.

10.2 Ist der Kunde Unternehmer gelten die nachfolgenden Ziffern 10.3 – 10.8

10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Die dabei angefallenen Transportkosten trägt der Käufer.

10.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

10.5 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde uns für den bei uns entstandenen Ausfall.

10.6 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

10.7 Die Verarbeitung oder Umbildung der Lieferware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

10.8 Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

10.9 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

11. Erfüllungsort

11.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist unser Geschäftssitz/Ladenlokal, sofern sich aus der Auftragsbestätigung/Rechnung und diesen Verkaufs-/Lieferbedingungen nichts anderes ergibt.

11.2 Erfüllungsort für die Übergabe der Ware ist unser Geschäfts- sitz/Ladenlokal sowie für unsere Warenlieferungen der jeweilige Versandort.

12. Unwirksame Klauseln, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

12.1 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich.

12.2 Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.

12.3 Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

12.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.

12.5 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten Beckum. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.