Rentokil Vertrag kündigen

19. Unterauftragnehmer: RPC kann eine Person, subunternehmer oder einen Vertreter mit der Erbringung einer der Imzitus im Rahmen dieser Vereinbarung erbringenden Dienstleistungen beauftragen oder beschäftigen und ist für die Erfüllung der Verpflichtungen von RPC aus dieser Vereinbarung durch diesen Subunternehmer verantwortlich. 26. Anerkennung: Im Sinne von Section 5D des Fair Trading Act 1986 (FTA) und Section 43 des Consumer Guarantee Act 1993 (CGA) erkennen die Parteien an, dass sie, soweit gesetzlich zulässig, a) aus der CGA (soweit die CGA sonst für alle von dieser Vereinbarung erfassten Fragen gelten würde) und die Abschnitte 9,12A und 13 des Freihandelsabkommens in Bezug auf diese Vereinbarung einen Vertrag abschließen; b) es ist fair und angemessen, dass die Parteien an diese Klausel gebunden sind; und c) sie Rechtsberatung erhalten haben oder die Möglichkeit hatten, Rechtsberatung in Bezug auf diese Vereinbarung einzuholen. 28. Allgemein: a) Diese Vereinbarung kann nur schriftlich von beiden Parteien unterzeichnet geändert werden. b) Ein Hinweis auf „Schreiben“ oder „Schreiben“ umfasst elektronische Post. (c) Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar ist, kann sie abgetrennt werden, ohne die Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen zu beeinträchtigen. (d) Der Kunde darf seine Rechte aus dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige Zustimmung von RPC abtreten.

e) Jede Entschädigung in dieser Vereinbarung ist eine fortdauernde Verpflichtung, die von den anderen Verpflichtungen der Partei, die die Entschädigung erträgt, getrennt und unabhängig ist, und übersteht die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung. (f) Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates oder Gebiets, in dem die Dienstleistungen dem Kunden erbracht werden und die Parteien sich der Gerichtsbarkeit der Gerichte dieses Staates oder Gebiets unterwerfen. 14.1 Jedes Recht oder Rechtsmittel der Gesellschaft aus dem Vertrag berührt nicht jedes andere Recht oder Rechtsmittel des Unternehmens, ob im Rahmen des Vertrags oder nicht. 14.2 Wird eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig, nichtig, nichtdurchführbar, undurchführbar oder unzumutbar befunden, so gilt sie in vollem Umfang, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit, Undurchführbarkeit oder Unzumutbarkeit, und die übrigen Bestimmungen des Vertrages und die übrigen Bestimmungen dieser Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft. 14.3 Ein Versäumnis oder Verzug der Gesellschaft bei der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrags ist nicht als Verzicht auf eines ihrer Rechte aus dem Vertrag auszulegen. 14.4 Jeglicher Verzicht des Unternehmens auf eine Verletzung oder einen Verzug nach einer Bestimmung des Vertrags durch die Gesellschaft gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Verzug und berührt in keiner Weise die anderen Vertragsbedingungen.